Thomas "Der Datenschützer" Rosin und ich haben wieder eine neue Folge des Ende-zu-Ende Podcasts parat:
In dieser Folge geht es um „Mündliche Kommunikation & Videoüberwachung an der Garderobe“
🛡 Teil 1: Datenschutz bei mündlicher Kommunikation Viele denken: „Wenn nichts aufgeschrieben wird, gibt’s auch kein Datenschutzproblem.“ Falsch gedacht! Der hessische Datenschutzbeauftragte hat klargestellt: Schon das Zur-Kenntnis-Nehmen von personenbezogenen Daten in Gesprächen kann eine Verarbeitung sein.
👉 Beispiele: • Bewerbungsgespräch oder Mitarbeiterbefragung • Ein Mitarbeiter erzählt der Geschäftsführung von einer Abmahnung oder einer geplanten Betriebsratsgründung
Auch ohne Notizen braucht es eine Rechtsgrundlage.
💡 Empfehlungen für Unternehmen: • Führungskräfte sensibilisieren: Welche Fragen darf ich stellen? • Gespräche vorbereiten, besonders bei heiklen Themen • Prozesse und Rechtsgrundlagen festlegen • Im Zweifel: den Datenschutzbeauftragten einbeziehen
📹 Teil 2: Videoüberwachung in der Gastronomie Thomas hat im Urlaub ein Praxisbeispiel erlebt: Ein Restaurant mit Videoüberwachung im Garderobenbereich, dazu ein Hinweis „Wir übernehmen die Haftung“. Klingt gut, ist aber datenschutzrechtlich problematisch.
🚨 Kritikpunkte: • Fehlende Pflichtangaben auf dem Hinweisschild (z. B. verantwortliche Stelle, Speicherfrist, Rechtsgrundlage) • Unklare Kamerawinkel. Möglicherweise werden auch Gäste oder Mitarbeiter auf dem Weg zur Toilette gefilmt • Risiko der Mitarbeiterüberwachung • Keine Infos zur technischen Absicherung
💡 Empfehlungen: • Hinweisschilder nach Art. 13 DSGVO vollständig gestalten • Kameras so ausrichten, dass möglichst wenig Persönlichkeitsrechte betroffen sind • Vorab prüfen: Ist Videoüberwachung wirklich notwendig und verhältnismäßig? • Technischen Schutz sicherstellen. Übertragung ins Internet geht gar nicht!
⏩ Fazit & Ausblick Ob bei Gesprächen oder bei Kameras: Es scheitert oft nicht am guten Willen, sondern an der Umsetzung. Wichtig ist: Sensibilisierung, klare Prozesse und Rechtssicherheit.
👉 Wenn euch das Thema interessiert, lasst ein Abo da und schreibt in die Kommentare, ob ihr selbst schon einmal mit solchen Datenschutzfragen in Berührung gekommen seid!
DatenschutzFachmannEU
Thomas "Der Datenschützer" Rosin und ich haben wieder eine neue Folge des Ende-zu-Ende Podcasts parat:
In dieser Folge geht es um „Mündliche Kommunikation & Videoüberwachung an der Garderobe“
🛡 Teil 1: Datenschutz bei mündlicher Kommunikation
Viele denken: „Wenn nichts aufgeschrieben wird, gibt’s auch kein Datenschutzproblem.“ Falsch gedacht!
Der hessische Datenschutzbeauftragte hat klargestellt: Schon das Zur-Kenntnis-Nehmen von personenbezogenen Daten in Gesprächen kann eine Verarbeitung sein.
👉 Beispiele:
• Bewerbungsgespräch oder Mitarbeiterbefragung
• Ein Mitarbeiter erzählt der Geschäftsführung von einer Abmahnung oder einer geplanten Betriebsratsgründung
Auch ohne Notizen braucht es eine Rechtsgrundlage.
💡 Empfehlungen für Unternehmen:
• Führungskräfte sensibilisieren: Welche Fragen darf ich stellen?
• Gespräche vorbereiten, besonders bei heiklen Themen
• Prozesse und Rechtsgrundlagen festlegen
• Im Zweifel: den Datenschutzbeauftragten einbeziehen
📹 Teil 2: Videoüberwachung in der Gastronomie
Thomas hat im Urlaub ein Praxisbeispiel erlebt: Ein Restaurant mit Videoüberwachung im Garderobenbereich, dazu ein Hinweis „Wir übernehmen die Haftung“. Klingt gut, ist aber datenschutzrechtlich problematisch.
🚨 Kritikpunkte:
• Fehlende Pflichtangaben auf dem Hinweisschild (z. B. verantwortliche Stelle, Speicherfrist, Rechtsgrundlage)
• Unklare Kamerawinkel. Möglicherweise werden auch Gäste oder Mitarbeiter auf dem Weg zur Toilette gefilmt
• Risiko der Mitarbeiterüberwachung
• Keine Infos zur technischen Absicherung
💡 Empfehlungen:
• Hinweisschilder nach Art. 13 DSGVO vollständig gestalten
• Kameras so ausrichten, dass möglichst wenig Persönlichkeitsrechte betroffen sind
• Vorab prüfen: Ist Videoüberwachung wirklich notwendig und verhältnismäßig?
• Technischen Schutz sicherstellen. Übertragung ins Internet geht gar nicht!
⏩ Fazit & Ausblick
Ob bei Gesprächen oder bei Kameras: Es scheitert oft nicht am guten Willen, sondern an der Umsetzung.
Wichtig ist: Sensibilisierung, klare Prozesse und Rechtssicherheit.
👉 Wenn euch das Thema interessiert, lasst ein Abo da und schreibt in die Kommentare, ob ihr selbst schon einmal mit solchen Datenschutzfragen in Berührung gekommen seid!
https://youtu.be/3cDHsZcvUQk?feature=...
1 month ago | [YT] | 0