Richtig so. Bundesbehörden dürfen kein parallel Recht schaffen. Für Staatliche Einrichtung gilt der Grundsatz... KEIN HANDELN OHNE GESETZ, KEIN HANDELN GEGEN DAS GESETZ!
1 week ago | 23
Wichtig und richtig, gegen solches Handeln des BKA muss vorgegangen werden.
1 week ago | 11
Genau, das Wesen eines toten Gegenstandes... 😂 Alles ist eine Waffe, wenn man das will
1 week ago | 4
Normalerweise wüsste ich gerade nicht, ob ich lachen oder weinen sollte: Ich halte die Zweckbestimmung (im Gesetz) für ausgemachten Schwachsinn, genauso wie die Eignung. Beides sind die totalen Gummibegriffe, bzw. trifft die Eignung - wenn man's darauf anlegt - auf näherungsweise einmal alles zu, was wiederum die Idee der Zweckbestimmung völlig ad absurdum führt. Beide Begriffe gehören ersatzlos aus dem WaffG gestrichen. Aber da der VdB mal wieder gegen Behördenwillkür in's Feld zieht, komme ich nicht umhin, mich zu freuen. Danke, Leute. Bei euch bekommt man auf jeden Fall etwas für sein Geld. Denkt auch gerne mal über so etwas wie eine "Premium-Mitgliedschaft" (also höherer Beitrag) nach, für diejenigen, die etwas mehr für euch tun wollen. (Damit bleiben dann die, die nicht mehr tun können, nicht auf der Strecke.) Und was ich extrem cool fände: Lokale Events mit euch, lokalen aktiven und Fördermitgliedern und lokalen Politikern. (Also bspw. für Dresden VdB-Spitze, aktive Mitglieder aus Dresden, Dresdner Politiker, VdB-Fördermitglieder aus Dresden und Umgebung.) Ich könnte mir vorstellen, dass das dezentral sehr viel reißt - mit entsprechenden Rückwirkung auf Land- und Bundestag.
1 week ago | 1
Ich befürchte nur dass das BKA alle wirksame und geeigneten Artikel zur Abwehr oder Notwehr ablehnt, es dem Bürger irgendwann auch egal ist, was er zum eigenen Schutz einsetzt. Vom illegalen Schlagstock über illegalen Elektroschocker bis zur illegalen Schusswaffe. Tier-Abwehr-Sprays und Teleskope-Glas-Brecher, sollte dem nicht vorbestraften Bürger zu jeder Tages u.- Nachtzeit und Orte ein führen erlaubt werden. Vielleicht sogar nach Ablegung einer Sachkundeprüfung. Ein führen unter Alkohol oder andere berauschenden Mittel muss empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, auch beim ersten Mal.
1 week ago | 3
Ein Wegfall/Beanstandung der Zweckbestimmung des Herstellers durch das BKA würde einer Verschärfung des Waffenrechts (für die betroffenen Gegenstände) entsprechen. Das haben ganz viele betroffene Personen (insbesondere Jäger und Nutzer von Tierabwehrspays) leider nicht auf dem Schirm bzw. verstanden.
1 week ago | 2
Danke an den VDB für die Unterstützung. Ich bin selbst Besitzer eines solchen Tierabwehrstockes und kann den Bescheid nicht nachvollziehen!
1 week ago | 2
VDB
Mit einem aktuellen Feststellungsbescheid erklärt das Bundeskriminalamt ein zur Tierabwehr bestimmtes Produkt unseres Mitglieds Waffen24.Shop trotz eindeutiger Zweckbestimmung zu einer Hieb- und Stoßwaffe. Nach bisheriger Beurteilungspraxis sind auch Gegenstände wie Fischtöter, Hirschfänger, Tierabwehrspray oder Harpunen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.
Damit droht eine gefährliche Abkehr vom Prinzip der Wesens- und Zweckbestimmung, das verhindert, dass Werkzeuge und Gebrauchsgegenstände willkürlich zu Waffen im Sinne des Waffengesetzes erklärt werden können.
Unser Kooperationsanwalt Michael Winkler spricht von einer möglichen Grundsatzentscheidung und einer „fadenscheinigen Begründung“ des BKA.
Der VDB hat daher entschieden, das Verfahren gegen den Feststellungsbescheid finanziell mit Mitteln aus unserem Rechts- und Klagekonto zu unterstützen, um unseren Mitgliedern und der Branche Rechtssicherheit zu geben.
Mehr über die Hintergründe:
www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/…
@Kwannick @MesserKubesch
1 week ago | [YT] | 417