Zu meinem gestrigen Video über die 5-Punkte Stellungnahme des Verband für Waffentechnik und Geschichte sollte ich noch mal etwas zum dortigen Punkt 3 deutlich machen und erklären. Rückblickend ist völlig klar, was sie mit ihrer Forderung meinen.
Der vdw fordert, dass nicht nur "öffentlich bestellte" Waffensachverständige eine rote WBK nach §18 erteilt bekommen, sondern auch die Sachverständigen des vdw. Diese Forderung ist völlig irre und zeigt die Unkenntnis der wirklichen Rechtslage. Wie ich in dem Video bereits zeige, sagt die WaffVwV nämlich ausdrücklich, dass gar keine öffentliche Bestellung für die Erteilung einer SV-WBK notwendig ist. Der Grund für diese dubiose Forderung ist offenbar, dass einigen Sachverständigen des vdw die erteilung der SV-WBK von der Behörde verweigert wird. Zur Erklärung:
Der vdw vereidigt Sachverständige, wenn der Nasenfaktor aus Vereinsmeier-Gründen passt und wenn ein vdw Gremium sie für kompetent erachtet.
Die Waffenbehörde erteilt eine SV-WBK, gem. WaffG: "wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen".
Ich muss hier den Waffenbehörden Recht geben. Wenn ein vdw Sachverständiger keine tatsächliche gutachterliche Tätigkeit nachweisen kann, hat die Waffenbehörde auch keine Rechtsgrundlage zur Erteilung einer SV-WBK nach §18 WaffG. Die Entscheidung über die Erteilung der hochwertigsten waffenrechtlichen Erlaubnis darf keinen privaten Vereinen und Vereinsmeiern überlassen werden! Bevor der vdw eine derartige Entscheidungskompetenz anstrebt, sollte er sich lieber mal für grundlegende Reformen im Waffensachverständigenwesen einsetzen und für die Förderung privater Waffensammlungen.
Werdet @vdbverband Fördermitglied für nur 3 Euro im Monat. Dem VDB geht es nämlich nicht um Selbstdarstellung, sondern um die Rechte von uns allen.
Tactical-Dad
Zu meinem gestrigen Video über die 5-Punkte Stellungnahme des Verband für Waffentechnik und Geschichte sollte ich noch mal etwas zum dortigen Punkt 3 deutlich machen und erklären. Rückblickend ist völlig klar, was sie mit ihrer Forderung meinen.
Der vdw fordert, dass nicht nur "öffentlich bestellte" Waffensachverständige eine rote WBK nach §18 erteilt bekommen, sondern auch die Sachverständigen des vdw. Diese Forderung ist völlig irre und zeigt die Unkenntnis der wirklichen Rechtslage. Wie ich in dem Video bereits zeige, sagt die WaffVwV nämlich ausdrücklich, dass gar keine öffentliche Bestellung für die Erteilung einer SV-WBK notwendig ist. Der Grund für diese dubiose Forderung ist offenbar, dass einigen Sachverständigen des vdw die erteilung der SV-WBK von der Behörde verweigert wird. Zur Erklärung:
Der vdw vereidigt Sachverständige, wenn der Nasenfaktor aus Vereinsmeier-Gründen passt und wenn ein vdw Gremium sie für kompetent erachtet.
Die Waffenbehörde erteilt eine SV-WBK, gem. WaffG: "wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen".
Ich muss hier den Waffenbehörden Recht geben. Wenn ein vdw Sachverständiger keine tatsächliche gutachterliche Tätigkeit nachweisen kann, hat die Waffenbehörde auch keine Rechtsgrundlage zur Erteilung einer SV-WBK nach §18 WaffG. Die Entscheidung über die Erteilung der hochwertigsten waffenrechtlichen Erlaubnis darf keinen privaten Vereinen und Vereinsmeiern überlassen werden! Bevor der vdw eine derartige Entscheidungskompetenz anstrebt, sollte er sich lieber mal für grundlegende Reformen im Waffensachverständigenwesen einsetzen und für die Förderung privater Waffensammlungen.
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5 days ago | [YT] | 239