Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet zunächst jedem die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Es ist ein sogenanntes Jedermann-Recht. Das heißt: Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das jedem Menschen zusteht.


22:45

Shared 9 months ago

459 views

2:32

Shared 9 months ago

532 views