Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet zunächst jedem die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Es ist ein sogenanntes Jedermann-Recht. Das heißt: Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das jedem Menschen zusteht.
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