Ich unterstütze Unternehmer, Investoren und Familien bei komplexen internationalen Entscheidungen.
Mein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung tragfähiger Strategien für Unternehmensstrukturen, Wohnsitzverlagerungen, Vermögensschutz, internationale Bankstrukturen und Restrukturierungen.
Dabei geht es selten um einzelne Produkte, Länder oder Gesellschaftsformen. Entscheidend ist die richtige Gesamtstruktur – abgestimmt auf die individuelle Situation, die langfristigen Ziele und die bestehenden rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Durch internationale Erfahrung in verschiedenen Jurisdiktionen – unter anderem Deutschland, Vereinigtes Königreich, Malta, Zypern, Rumänien und den Vereinigten Arabischen Emiraten – verbinde ich unterschiedliche Perspektiven zu einer ganzheitlichen Betrachtung.
Mein Ansatz ist analytisch, unabhängig und lösungsorientiert.
Struktur statt Komplexität. Klarheit statt Unsicherheit. Entscheidungen mit Tragfähigkeit.
Guido Möller
Zufall – oder zeichnet sich hier ein Trend ab?
Wer sich mit dem internationalen Steuerrecht beschäftigt, dürfte in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung beobachtet haben.
Betrachtet man die Ereignisse isoliert, erscheinen sie als einzelne Verwaltungsanweisungen oder Gerichtsentscheidungen.
Betrachtet man sie hingegen im Zusammenhang, ergibt sich ein interessantes Gesamtbild.
📌 19.03.2004
Das BMF veröffentlicht das bis heute maßgebliche Schreiben zum Rechtstypenvergleich ausländischer Gesellschaften (u. a. US-LLCs).
📌 18.05.2021
Der BFH bestätigt die Grundsätze dieses Rechtstypenvergleichs und unterstreicht dessen fortdauernde Bedeutung.
Dann folgt über viele Jahre vergleichsweise wenig.
Ab Ende 2023 verdichten sich die Entwicklungen jedoch auffällig:
📌 22.12.2023
Neuer Außensteuererlass.
📌 14.01.2025
Grundsatzurteil des BFH (IX R 37/21) zu § 2 AStG.
📌 19.11.2025
Die OECD aktualisiert den Kommentar zu Art. 5 OECD-Musterabkommen und nimmt grenzüberschreitende Remote-Arbeit sowie Homeoffice-Betriebsstätten ausdrücklich in den Blick.
📌 18.06.2026
Das BMF veröffentlicht ein umfassend überarbeitetes Schreiben zum Betriebsstättenbegriff.
📌 30.07.2026
Im Rahmen einer IFG-Anfrage teilt mir das Bundesministerium der Finanzen mit, dass ein neues BMF-Schreiben zum Rechtstypenvergleich geplant ist.
Jede dieser Entwicklungen betrifft einen anderen Regelungsbereich.
Und dennoch fällt eine Gemeinsamkeit auf.
Sie alle berühren steuerliche Fragestellungen, die durch grenzüberschreitende, mobile und ortsunabhängige unternehmerische Tätigkeiten entstehen.
Dazu gehören unter anderem Fragen des Außensteuerrechts, des Rechtstypenvergleichs, des Betriebsstättenbegriffs sowie der internationalen Zuweisung von Besteuerungsrechten.
Ob diese Entwicklung langfristig auch zu einer steigenden Zahl entsprechender Verfahren führt, bleibt abzuwarten.
Fest steht jedoch: Die Dynamik, mit der Verwaltung, Rechtsprechung und internationale Organisationen diese Themen derzeit aufgreifen, ist bemerkenswert.
Mich würde interessieren, ob andere Praktiker diese Entwicklung ähnlich wahrnehmen oder ob weitere Entscheidungen bzw. Verwaltungsanweisungen sichtbar sind, die in diese Chronologie gehören.
#InternationalesSteuerrecht #Außensteuerrecht #AStG #Betriebsstätte #OECD #BFH #BMF #Rechtstypenvergleich #USLLC #DigitalNomads
4 days ago | [YT] | 6
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Guido Möller
6 months ago | [YT] | 21
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