Thomas Spöttl @ SPOTTlight

Spott und Hohn in gutem Ton
als ihrer grober Fehler Lohn

SPOTTlight
Politik-Kritik eines einfachen, unabhängigen Bürgers

Mag. Thomas Spöttl
1963 in Feldkirch geboren
Volksschule, Gymnasium, Jusstudium
Praktikant bei einer Treuhand-Anstalt in Liechtenstein und einer Bank in Hong Kong
Gerichtspraktikum in Österreich und Liechtenstein, Praxis als Konzipient
Administrative Tätigkeit in einem Institut für Forschung und Lehre in Liechtenstein
Parteifreier Vorsitzender einer kleinen Fraktion der Feldkircher Stadtvertretung
Parteifreier Fraktionsdirektor/Referent einer Landtagspartei in Vorarlberg
VfGH-Beschwerde-Führung gegen die Wehrpflicht, siehe "Für Männer Wehrpflicht, für Frauen Gebärpflicht?"
Sprecher einer Bürgerinitiative gegen ein Großprojekt im Wohngebiet in Tisis
Er"fahrungen" als Buslenker, Praxis im Gastgewerbe
Hobbys: Fitness-Sport, Reisen


Thomas Spöttl @ SPOTTlight

#Wehrpflicht, #Schulstreik gegen Wehrpflicht

Eben, am 10.12.2025 kurz vor Mittag, habe ich wieder im Internet nach Schulstreik gegen die Wehrpflicht gesucht.

Dazu gibt es viele Beiträge, Artikel usw. in deutschen Medien.

Ich habe aber immer noch keinen Hinweis auf Berichte in österreichischen Medien gefunden.

Das Thema wird also ganz offensichtlich in Ö in der öffentlichen Kommunikation und Berichterstattung weiterhin beharrlich totgeschwiegen. Statt dessen ist in Ö davon die Rede, den Wehrdienst zu verlängern.

Es wird also über die Köpfe der Betroffenen hinweg diskutiert und wohl auch entschieden, und die österreichischen Medien spielen dabei "brav" mit.

Meiner Meinung nach liegt das an der viel zu großzügigen Medienförderung und den teuren "Inseratschaltungen", auf die wohl kein Medium verzichten möchte und deshalb "regierungsfreundlich" berichtet oder über Wesentliches eben nicht berichtet.

In einer echten Demokratie dürfte das aber so sicher nicht sein!

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Thomas Spöttl @ SPOTTlight

#Wehrpflicht, Politik, Demokratie, Rechtsprechung, Besetzung wichtiger Ämter, Medien, Kriegsprävention, Grundrechte ...

Das sind schlagwortartig zusammengefasst die wesentlichen Themen, die ich als einfacher unabhängiger Bürger in meinem YouTube Kanal per Videos und schriftlichen Beiträgen behandle.




zusammengefasst

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Thomas Spöttl @ SPOTTlight

#Wehrpflichtverbot und Vorschlag zur Kriegsprävention

Die Wehrpflicht stellt einerseits für die zum Kriegsdienst Zwangsverpflichteten eine unmittelbare große Gefahr für Leib und Leben sowie einen menschenverachtenden groben Eingriff in ihre Lebensführung und Rechte dar.
Die Wehrpflicht ist andererseits zwischenstaatlich sehr gefährlich, weil sie die Möglichkeit bietet, relativ kostengünstig Massenheere aufzustellen, und im Lauf der Geschichte nachweislich immer wieder für Angriffskriege missbraucht wurde.
Deshalb gehört die Wehrpflicht ersatzlos verboten!

Krieg ist absolut unnötig, höchst destruktiv, bringt für die Bevölkerung großes Leid und für die Natur und Umwelt enorme Belastungen und Zerstörung mit sich.
Krieg „bricht“ entgegen der falschen, bewusst irreführenden Formulierung „nicht aus“. Ein Vulkan bricht aus – ohne menschliches Zutun. Kriege hingegen werden aus macht- und wirtschaftspolitischen Interessen angezettelt und geschürt von einigen wenigen gierigen Machtmenschen und Kriegstreibern zu Lasten der gesamten Bevölkerung der kriegsbeteiligten Länder sowie der Natur und Umwelt.
Deshalb braucht es Präventivmaßnahmen gegen Krieg!

Aus eben genannten Gründen sind die nationalen Rechtsordnungen, das Völkerrecht, das Kriegsrecht und die Menschenrechte im Sinn obiger Ausführungen dahingehend zu ändern, dass folgende zwei Punkte verbindlich gesetzlich normiert werden.

• Wehrpflicht bzw. Zwang zum Militär- oder Kriegsdienst ist verfassungsrechtlich, völker- und kriegsrechtlich sowie menschenrechtlich ersatzlos verboten.

Dies zum Schutz der „Wehrpflichtigen“ und zur Verhinderung der groben Eingriffe in deren Lebensführung und Rechte, sowie zur Verhinderung der Bildung von Massenheeren.

• Sollten kriegerische Auseinandersetzungen drohen, haben sich sämtliche Regierungsmitglieder, höchsten Beamten, Diplomaten und alle Kriegstreiber der involvierten Länder an den Frontlinien der drohenden Kriegshandlungen einzufinden, dort im von ihnen wirklich für unvermeidbar und notwendig erachteten Kriegsfall zu amtieren und selbst (mit) zu kämpfen.

Dies, weil über Krieg unnötiges menschliches Leiden und Sterben, gewaltige Zerstörungen sowie Natur- und Umweltschäden verursacht werden, weil Krieg nicht „ausbricht“, sondern von einigen wenigen Kriegstreibern zu verantworten ist, aus dem friedensbezogenen Versagen der politisch Zuständigen resultiert, und weil im Falle der Umsetzung dieses Vorschlags keine Kriege mehr begonnen würden.

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Thomas Spöttl @ SPOTTlight

#Wehrpflichtverbot
Anonymisierte Abschrift des von mir konzipierten und mit meiner damaligen Fraktionskollegin sowie meinem damaligen Fraktionskollegen im Dezember 2012 eingebrachten Antrag gegen die Beschäftigung von zwangsverpflichteten Zivildienern




An das Amt der Stadt Feldkirch Feldkirch, am 05. 11. 2012
z. h. Bürgermeister Mag. …
zur Vorlage an die
Stadtvertretung von Feldkirch
Schmiedgasse 1
A-6800 Feldkirch



Von den nachstehend gefertigten StadtvertreterInnen der Liste …
wird hiermit der

Antrag

gestellt, in die Tagesordnung der nächsten Stadtvertretungssitzung den Punkt:

„Verzicht der Stadt Feldkirch auf die Beschäftigung von zwangsverpflichteten Zivildienern“

aufzunehmen.



Verzicht der Stadt Feldkirch auf die Beschäftigung von zwangsverpflichteten Zivildienern



Die Stadt Feldkirch beschäftigt seit vielen Jahren zwangsverpflichtete Zivildiener, nämlich so genannte Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnen und deshalb gezwungen werden, als Wehrersatzdienst Zivildienst zu leisten.

Verpflichtender Wehrdienst ist einschließlich dem Zivildienst als verpflichtendem Wehrersatzdienst faktisch Zwangsarbeit, welche nur männliche Staatsbürger trifft.

Die Stadtvertreter der Liste … lehnen jegliche Form der faktischen Zwangs- und Pflichtarbeit als menschenverachtend und unwürdig ab. Niemand soll und darf zu faktischer Zwangs- und Pflichtarbeit gezwungen werden, also natürlich auch die Söhne unseres Landes und unserer Gemeinde nicht.

Die Stadt Feldkirch möge aus Gründen ihres humanitären Gewissens, ihrer sozialen Verantwortung und ihres Respekts vor dem Menschenrecht, nicht zu Zwangs- und Pflichtarbeit gezwungen werden zu dürfen, in Zukunft auch auf die Beschäftigung von zwangsverpflichteten Zivildienern verzichten.


Dazu wird von der Liste … hiermit der

Antrag

gestellt, die Stadtvertretung möge beschließen:


Die Stadt Feldkirch verzichtet in Zukunft auch auf die Beschäftigung von zwangsverpflichteten Zivildienern und wird demzufolge mit sofortiger Wirkung keine zwangsverpflichteten Zivildiener mehr aufnehmen.


Erläuterung



Mag verpflichtender Wehrdienst und verpflichtender Zivildienst als Wehrersatzdienst rein juristisch betrachtet in Österreich vielleicht auch legal sein, ist er faktisch nichts anderes als Zwangsarbeit.

Zwangsarbeit hat es in Österreich in großem Stil in der Zeit des Naziregimes gegeben. Zum Zweck der Versöhnung stellte sich die Republik Österreich ab dem Jahr 2000 spät aber doch ihrer Verantwortung aus der Beschäftigung von vielen tausenden Zwangsar¬beiterinnen und Zwangsarbeitern auf österreichischem Boden in der Zeit des Naziterrors und ließ weltweit über 100.000 Menschen Leistungen aus dem so genannten Versöh¬nungsfonds zukommen.

Die Republik Österreich, das Land Vorarlberg und unsere Stadtgemeinde sollten aus der traurigen Geschichte der Zwangsarbeit längst gelernt haben und jede Form der Zwangs- und Pflichtarbeit ablehnen.

Die Antragsteller sind überzeugt, dass eine möglichst breit geführte Diskussion zu die¬sem Thema schon längst überfällig ist und nunmehr im Hinblick auf die im Jänner 2013 stattfindende Volksbefragung bezüglich Abschaffung der Wehrpflicht auch in der Feldkircher Stadtvertretung geführt werden muss.





Mag. Thomas Spöttl Dr. … DI Dr. …

1 month ago (edited) | [YT] | 1

Thomas Spöttl @ SPOTTlight

„Echte Demokratie gab es noch nie.“

Die Macht geht vom Volk aus.

Dieser demokratische Stehsatz wird oft und gerne zitiert.

Für Österreich stimmt dieser Satz aber insofern nicht, als es dort in Artikel 1 B-VG heißt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Ihr Recht geht vom Volk aus, nicht ihre Macht geht vom Volk aus, lautet es für Österreich also explizit.

Dieser erste Artikel der Verfassung wird in unserem Staatsgefüge ganz offensichtlich so ausgelegt und realpolitisch praktiziert, dass in Österreich das Volk nur die Gesetzgebung über die Wahlen etwas mit beeinflussen darf oder kann. Dabei werden die Wahlvorschläge durch die Parteien erstellt, und die Wählerschaft hat nur die relativ bescheidene Möglichkeit, zwischen den von den Parteien präsentierten Listen zu entscheiden.

Und bei den beiden anderen Staatsgewalten, nämlich bei der Vollziehung und der Rechtsprechung, hat die Bürgerschaft in Wahrheit de facto gar nichts mitzureden.

Es müssten die Bürgerinnen und Bürger aber auch bei der Besetzung wichtiger Funktionen in der Vollziehung (Regierung, höchste Exekutivämter) und der Rechtsprechung (Richterposten) etwas mitzureden haben. Stattdessen haben in unserer angeblich hoch entwickelten Demokratie derzeit leider nur die politischen Parteien bei der Besetzung in den Bereichen der Vollziehung und der Rechtsprechung das Sagen. Und es hat die Bevölkerung bei der Besetzung der gesetzgebenden Gremien, also des Parlaments und der Landtage, wie oben bereits festgestellt, faktisch auch nicht wirklich viel mitzuentscheiden.

Die reale Besetzungspraxis führt meines Erachtens dazu, dass in allen demokratie- und gesellschaftspolitisch wichtigen Funktionen nur nach ideologischen sowie partei- und klientelpolitischen Kriterien ausgesuchte Personen amtieren.

Das stellt für mich ein gravierendes Demokratie-Manko dar.

„Österreich ist eine demokratische Republik. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“ müsste meiner Meinung nach in einer „Bürgerdemokratie“ mit wirklicher Gewaltenteilung der erste Artikel der Verfassung lauten, und müsste dies vor allem realpolitisch tatsächlich auch so gelebt werden.

Davon sind wir derzeit aber in Österreich und anderen sogenannten Demokratien sehr weit entfernt.

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Thomas Spöttl @ SPOTTlight

Die zu verbietende Lobbying-Unsitte:

Die auf allen Ebenen die Politik beherrschende Lobbying-Unsitte, unter Einsatz von sehr viel Geld (z.B. für exklusive Empfänge, Exkursionen, Informationsveranstaltungen und -material usw.) hinter verschlossenen Türen direkt Einfluss auf politische Entscheidungsträger zu nehmen, wie sie leider seit vielen Jahren ihr Unwesen treibt und immer noch mehr um sich greift, dürfte in einer wirklichen Demokratie nicht erlaubt sein.

Ebenso dürfte es meiner Meinung nach in einer wirklichen Demokratie nicht erlaubt sein, dass von politischen Parteien, politischen Entscheidungsträgern und offiziellen Amtsstellen so genannte NGO´ s finanziell oder wie auch immer unterstützt werden, damit diese Organisationen die politische Agenda der Vorgenannten mit vorantreiben, ohne den Rechenschaftspflichten und der Kontrolle unterworfen zu sein, welche für politische Parteien, Entscheidungsträger sowie offizielle Amtsstellen absolut zu Recht gegeben sind.

Insgesamt ist die eben beschriebene Lobbying-Unsitte meiner Ansicht nach höchst undemokratisch. Deshalb gehört meines Erachtens Lobbying in der seit Jahren praktizierten Form zwingend verboten, weil dadurch nicht berechtigte Bürgerinteressen transparent und nachvollziehbar vertreten und unterstützt werden, sondern nur "im Geheimen" Klientelinteressen gewisser Kreise und Gruppen, deren Angehörige reich an Einfluss und Finanzmitteln sind.

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Thomas Spöttl @ SPOTTlight

Notwendige Verbindlichkeit von Wahlprogrammen und Wahlversprechen:

In einer echten Demokratie im Sinn von „Volksherrschaft“ müssten zumindest die ganz wesentlichen Punkte der Wahlprogramme zwingend einzuhalten sein.
Stattdessen versprechen die Parteien bis dato vor den Wahlen etwas, agieren dann aber nicht dementsprechend, halten sich also – oftmals unter Hinweis auf die Koalitionsräson – nicht an das Versprochene, nicht an das Angekündigte, oder starten als Oppositionsfraktionen keinerlei Initiativen zur Realisierung der angekündigten Vorhaben.

Als Beispiel sei auf die GRÜNEN verwiesen, die über viele Jahre und Wahlkämpfe die Abschaffung der Wehrpflicht in ihrem Programm hatten, dann aber für die Bildung einer Bundesregierung mit der ÖVP schriftlich ein Bekenntnis pro Wehrpflicht abgegeben haben.
Daneben hatten die NEOS seit ihrer Gründung die Abschaffung der Wehrpflicht ebenfalls in ihrem Wahlprogramm, haben aber (auch) nie einen politischen Vorstoß in diese Richtung unternommen.
Und neuerdings hat z.B. die Partei „Freisinnige“ die Abschaffung der Wehrpflicht in ihrem Programm, hat sich bis jetzt aber nicht öffentlich dazu geäußert und hat umso weniger eine Initiative in die geforderte Richtung gestartet.

Dass Parteien sich nicht an ihr eigenes Wahlprogramm halten, darf in einer Demokratie nicht erlaubt sein, muss unbedingt abgestellt werden!

Damit Demokratie wirklich funktionieren kann, müssen Parteien nach den Wahlen verlässlich und zwingend so beschließen, so abstimmen, wie sie es explizit versprochen haben, widrigenfalls die Stimmen dieser Parteien in der konkreten Sache als ungültig zu werten sind!

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Thomas Spöttl @ SPOTTlight

Postenschacher im Bereich der Rechtsprechung?

Wenn die Regierungsparteien die Besetzung höchster Richterposten “untereinander aushandeln”, erfüllt das eigentlich nicht faktisch die Kriterien von Postenschacher?
Wer das mit ja beantwortet, möge in Artikel 147 B-VG zur Besetzung des Verfassungsgerichtshofs nachlesen: “Den Präsidenten, den Vizepräsidenten, sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung; …”

Ich fürchte, dass diese Verfassungsbestimmung über Jahrzehnte quasi als Vorlage für die Besetzung hoher/höchster Ämter in allen wichtigen Bereichen des Staates gedient hat. Denn es wurden und werden leider die wirklich relevanten Posten in der Gerichtsbarkeit bzw. Justiz, in den Behörden, Schulen bis hinauf zu den Unis, im ORF usw. durch die Regierungsparteien / politischen Parteien besetzt.
Eine solche parteipolitische Besetzungssystematik dürfte aber meiner Ansicht nach in einem angeblich hoch entwickelten demokratischen Rechtsstaat nicht gegeben sein.
Denn die Regierungsparteien schlagen natürlich ihnen genehme Personen vor, von denen sie ausgehen können, dass diese es letztendlich wohl in der partei- und klientelpolitisch sowie ideologisch gewünschten Weise “richten” werden.
Und nachdem die übernational zuständigen Gerichte meiner Meinung nach auch aus “bürgerdemokratischer” Sicht falsch besetzt sind, der rechtliche Auslegungsspielraum in Wahrheit groß ist, und es jedenfalls für mich den Anschein hat, dass in Einzelfällen auch noch "außerhalb des rechtlichen Spielfelds" weiter gespielt wird, potenziert die bürgerferne Besetzungspraxis die aus dieser resultierende fallweise bürgerferne Rechtsprechung.

Hier braucht es dringend demokratische Reformen in Richtung einer echten Bürgerbeteiligung (auch) bei der Besetzung wichtiger Posten in der Justiz und Rechtsprechung z.B. über Besetzungsgremien, in welchen auch Bürgerinnen und Bürger "amtieren", und die Berufung in diese Besetzungsgremien ähnlich wie die Berufung von Schöffen und Geschworenen gestaltet ist.

1 month ago (edited) | [YT] | 3

Thomas Spöttl @ SPOTTlight

Zum Thema Medien und Medienförderung:

Der ORF ist gemäß der für ihn geltenden Normen und Regelungen verpflichtet, der Meinungsvielfalt Rechnung zu tragen bzw. Raum zu bieten.

Die Printmedien sind hingegen, obwohl sie von unser aller Steuergeld sehr viel Medienförderung kassieren, gemäß Förderrichtlinien nicht verpflichtet, der Meinungsvielfalt entsprechend zu publizieren.

Der Gewährleistung der Meinungsvielfalt verpflichtet zu sein, bedeutet eigentlich, möglichst objektiv in alle themenbezogenen Richtungen zu recherchieren, zu berichten und kommentieren.

Der ORF kommt meiner Ansicht nach je nach Thema seiner Verpflichtung, "meinungsvielfältig" zu berichten und kommentieren, nicht nach.

Und die Printmedien berichten und kommentieren sowieso im Sinn ihrer "Blattlinie", sind also für meinen Geschmack alles andere als "meinungsvielfältig" und damit im Sinn meiner obigen Ausführungen eben auch nicht objektiv!

Wenn Medien vom Staat schon (großzügig) Förderungen bekommen, müssten sie in einer Demokratie per Förderrichtlinien zwingend der Objektivität verpflichtet sein, und müsste die Einhaltung
dieser Verpflichtung unbedingt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als „Medienkonsumenten“ permanent überprüft werden. Dabei wäre insbesondere zu berücksichtigen, dass die "stärkste Waffe" zur Manipulation bzw. Lenkung der öffentlichen Meinung das völlige „Totschweigen“ bzw. Ignorieren relevanter Umstände und Sachverhalte ist.

Nachdem die Printmedien durch die Förderrichtlinien nicht dazu angehalten sind, der Meinungsvielfalt aktiv Rechnung zu tragen, und der ORF meines Erachtens lange nicht immer „meinungsvielfältig“ berichtet, besteht großer Handlungsbedarf in Richtung objektiver öffentlicher Information, Berichterstattung und Kommentierung!

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Thomas Spöttl @ SPOTTlight

Zum Artikel "Richterin urteilt im Krankenstand in Liechtenstein"
der Kronen Zeitung vom 13.11.2025:

Was können wir aus dieser Geschichte lernen:

Einerseits, dass für Richter, die uns Bürgern vor Gericht unter Umständen mit mahnenden Worten erklären, wie wir als „maßgerechter Mensch“ hätten handeln müssen, offenbar andere „Maßstäbe“ gelten.

Und andererseits, was Liechtenstein anbelangt, dass dort ausländische Juristen, darunter Uniprofs, Richter usw., nebenbei als Höchstrichter amten, sich sicher über diese lukrative Nebenbeschäftigung sehr freuen und wohl wissen, was von ihnen erwartet wird. Daneben „spielen“ in Liechtenstein viele selbständige FL-Anwälte und Treuhänder, manche sind beides, nebenbei Höchstrichter, obwohl insbesondere Rechtsanwälte von Berufs wegen nicht der Objektivität, sondern im Gegenteil eindeutig der Vertretung und Durchsetzung subjektiver Interessen verpflichtet sind. So lässt sich dann ausrechnen, wie eine Sache ausgeht, wenn Anwalts- oder Treuhänderinteressen tangiert sind (siehe z.B. Fall Schockemöhle).

In der Praxis kann die eben beschriebenen Konstellation im Einzelfall dazu führen, dass in einer Sache, in die höchste FL-Amtsträger persönlich involviert waren/sind, gröbste Verfahrenswidrigkeiten durch alle FL-Instanzen ignoriert und so quasi abgesegnet wurden/werden, weil es „den Gewissen“ eben genau so in den Kram passt.

Das würde man eigentlich in einem angeblichen Rechtsstaat nicht für möglich halten, kann ich tatsächlich aber detailliert belegen und werde das zu gegebener Zeit auch öffentlich tun.

2 months ago (edited) | [YT] | 6