VDB

Mit einem aktuellen Feststellungsbescheid erklärt das Bundeskriminalamt ein zur Tierabwehr bestimmtes Produkt unseres Mitglieds Waffen24.Shop trotz eindeutiger Zweckbestimmung zu einer Hieb- und Stoßwaffe. Nach bisheriger Beurteilungspraxis sind auch Gegenstände wie Fischtöter, Hirschfänger, Tierabwehrspray oder Harpunen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.

Damit droht eine gefährliche Abkehr vom Prinzip der Wesens- und Zweckbestimmung, das verhindert, dass Werkzeuge und Gebrauchsgegenstände willkürlich zu Waffen im Sinne des Waffengesetzes erklärt werden können.

Unser Kooperationsanwalt Michael Winkler spricht von einer möglichen Grundsatzentscheidung und einer „fadenscheinigen Begründung“ des BKA.

Der VDB hat daher entschieden, das Verfahren gegen den Feststellungsbescheid finanziell mit Mitteln aus unserem Rechts- und Klagekonto zu unterstützen, um unseren Mitgliedern und der Branche Rechtssicherheit zu geben.

Mehr über die Hintergründe:
www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/…

‪@Kwannick‬ ‪@MesserKubesch‬

1 week ago | [YT] | 417